Archiv für August 1, 2007

Neuregelungen im Weingesetz

Heute treten einige Neuregelungen im deutschen Weingesetz in Kraft.

ParagraphUnter anderem heißt das Anbaugebiet Mosel-Saar-Ruwer künftig nur noch „Mosel“. Allerdings gibt es eine Übergangsfrist, in der bis 2009 auch noch die alte Bezeichnung verwendet werden darf.

Außerdem fällt die Bezeichnung „Qualitätswein mit Prädikat“ weg. Solche Weine führen ab August den Zusatz „Prädikatswein“. Prädikatsweine führen auf dem Etikett zusätzlich auch die nähere Bezeichnung des Prädikats (Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Trockenbeerenauslese oder Eiswein). Auch hier gilt die Übergangsregelung bis 2009.

Bei unseren Weinen finden Sie diese Bezeichnungen nur auf unseren edelsüßen Spezialitäten. Die trockenen Weine werden – auch wenn ihre Qualität das vom Weingesetz her zulassen würde – nicht als Prädikatsweine vermarktet, sondern als Qualitätswein abgefüllt.

Andreas

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